PG Güntersleben - Thüngersheim

Die Diözese Würzburg möchte eine gute Seelsorge gewährleisten. Dazu schaut sie auf die Handlungsfelder, die für die Menschen in den Gemeinden wichtig sind. Unser Pastoraler Raum "Würzburg Nord-West" hat auf Grundlage der diözesanen Standards, Standards für den Pastoralen Raum erarbeitet, die wir hier veröffentlichen. 

Pastoraler Raum
Würzburg Nord-West

Liebe Gemeindemitglieder,

bei der Sitzung des Pastoralteams im Raum Würzburg Nord-West am 22.02.2024, haben wir die Pastoralen Standards der Diözese Würzburg zu „Sterben, Tod und Trauer“ diskutiert und mit den derzeitigen Handlungsabläufen in unseren Gemeinden im Pastoralen Raum Würzburg Nord-West verglichen.

Folgende Handlungsaspekte haben wir dabei bedacht und für unsere Gemeinden so abgesprochen, dass folgende Standards bereits jetzt und auch für die Zukunft erfüllt werden:

  1. Sterbebegleitung: In unserem Pastoralen Raum ist eine dauerhafte Erreichbarkeit der Seelsorger gewährleistet, so dass wir im Sterbefall kurzfristig bei den Sterbenden sein können. Priester spenden die Krankensalbung und Wegzehrung, Laien den Sterbesegen und die Wegzehrung. In den Seniorenheimen sind teilweise ehrenamtliche Seelsorger eingebunden. Die Erreichbarkeit ist durch regelmäßiges Abhören der Anrufbeantworter bzw. durch Weiterschaltung der Rufnummern gewährleistet.

  2. Der Erstkontakt erfolgt je nach Einzelfall über die Sekretärinnen im Pfarrbüro, die mit hoher Sensibilität sich der Trauernden annehmen und den Kontakt zu den Seelsorgern herstellen. Im Regelfall erfolgt die erste Kontaktaufnahme über den Bestatter bzw. die Seelsorger nehmen mit Hilfe der Daten aus dem Datenblatt Kontakt zu den Hinterbliebenen auf.

  3. In der Regel finden vor einer Beerdigung ein telefonisches Erstgespräch, sowie ein persönliches Trauergespräch im Pfarrbüro oder in der Wohnung der Angehörigen mit dem Leiter der Begräbnisfeier statt, dabei wird der Ablauf des Gottesdienstes, die Liedauswahl und der Lebenslauf des Verstorbenen, so fern gewünscht, besprochen. Ebenfalls wird geklärt in wieweit eine Veröffentlichung der Daten des Verstorbenen erfolgen soll.

  4. Die Begräbnisfeier findet i. d. R. in zwei Stationen statt: Wort-Gottes-Feier oder Requiem, anschließende Verabschiedung am Friedhof und Beisetzung.

  5. Begräbnisfeiern haben grundsätzlich Vorrang vor Werktagsmessen.

  6. Wir gewährleisten auf Wunsch eine Begleitung der Hinterbliebenen von Verstorbenen, die nicht mehr Mitglied der Kirche sind.

  7. Ökumenische Gastfreundschaft ist für uns selbstverständlich.

  8. Ehrenamtliche Begräbnisleiter werden bei Bedarf ausgebildet.

  9. Bei Großereignissen und besonders schweren und tragischen Trauerfällen leisten die Seelsorger im Pastoralen Raum sich gegenseitig Unterstützung.

  10. Das Pastoralteam bemüht sich um dauernde Fort- und Weiterbildung in der pastoralen Arbeit mit Trauernden und Sterbenden.

  11. Neben der Gräbersegnung an Allerheiligen, bieten wir an Allerseelen einen besonderen Gedenkgottesdienst an, bei dem an alle Verstorbenen gedacht wird. Auf Wunsch der Angehörigen feiern wir die sogenannten „Seelenämter bzw. Seelengottesdienste“.
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